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Was wir nicht tun

Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir auch darauf hin, was wir nicht tun oder tun können. In diesen Fällen können wir in der Regel an die zuständigen Stellen verweisen. 

  • Unterbringung von Personen
  • Finanzielle Hilfen
  • Erstellen von Gutachten und Befunden
  • Kinderbetreuung
  • Wahrheitsfindung
  • Lösung von Konflikten zwischen Erwachsenen (zB. bei Trennungen)
  • Erstatten einer Strafanzeige
  • Stellungnahmen bei Obsorgestreitigkeiten
  • Psychotherapie für Erwachsene